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Fragen und Antworten

Zustiften

Bitte fördern Sie "Zukunft schenken!" durch eine Zustiftung und machen sich auf diese Weise ganz besonders nachhaltig um Kinder und Jugendliche im Rheingau verdient. 

Konto für Zustiftungen
Stiftung Zukunft schenken! Jean-Dominique Risch
Rheingauer Volksbank
IBAN: DE63 5109 1500 0000 0561 38

Oder nutzen Sie hierzu gerne über Ihr Online-Banking (Überweisung, Fotoüberweisung, QR-Code) folgenden QR-CODE: 

 

 

Zuwendungsbescheinigung

Für Zustiftungen ab 200 €uro erhalten Sie von uns unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung.
Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Anschrift mit.

Für Zustiftungen bis 200 €uro gelten vereinfachte Nachweispflichten d.h. es genügt als Nachweis für das Finanzamt beispielsweise bereits der Bareinzahlungsbeleg oder ein entsprechender Kontoauszug.

Wenn Sie dies wünschen, werden wir Ihnen selbstverständlich auch bei Zuwendungen unter 200,- €uro eine Zuwendungsbestätigung übersenden.

 


Grundgedanke und Ziel einer Stiftung ist es, ihre Arbeit unabhängig von Spenden und dauerhaft aus den Erträgen eines reichen Stiftungsvermögens zu finanzieren. Dieses Stiftungsvermögen darf in seiner Substanz nicht geschmälert werden und bleibt für die Ewigkeit erhalten.

Ihre Zustiftung fließt diesem Stiftungsvermögen zu und wirkt auf diese Weise ganz besonders nachhaltig.

Bitte vermerken Sie im Verwendungszweck unbedingt das Wort „Zustiftung“, da wir Ihre Zuwendung sonst als Spende verbuchen müssen.