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Fragen und Antworten

Freistellungsbescheid

Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Wiesbaden II, Steuernummer 040 250 91924, vom 29.06.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Wiesbaden II, Steuernummer. 040 250 91924, mit Bescheid vom 19.10.2018 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung Kinder und Jugendliche.