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Fragen und Antworten

Kuratorium

Neben dem Stiftungsvorstand übernimmt das Stiftungskuratorium als beratendes Organ Verantwortung für die Stiftung. Mitglieder des Kuratoriums werden aufgrund ihrer persönlichen Eignung, Erfahrung oder Kompetenz, die der Aufgabenerfüllung der Stiftung förderlich sein können, bestellt. Außerdem können Personen in das Kuratorium bestellt werden, die sich durch ausgezeichnetes persönliches Engagement, als dauerhafte Spender oder durch Zustiftungen in sehr nennenswerter Höhe um die Stiftung verdient gemacht haben.

Die Mitglieder des Kuratoriums tragen Sorge für eine gute Entwicklung der Stiftung.  Sie werden einmal im Jahr vom Vorsitzenden oder den Mitgliedern des Vorstandes über die Stiftung, die Stiftungsarbeit und aktuelle Entwicklungen informiert und erhalten die Möglichkeit, gehört zu werden. Des Weiteren werden die Mitglieder des Kuratoriums bei individuellen Fragestellungen des Vorstandes  zu Rate gezogen.

Zu Mitgliedern des Stiftungskuratorium wurden bestellt:

N.N.