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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Unterliegt Zukunft schenken! Jean-Dominique Risch einer staatlichen Aufsicht?

Zukunft schenken! Jean-Dominique Risch ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts; sie unterliegt der Aufsicht der hessischen Finanzbehörden und der hessischen Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Warum hat die Stiftung "Zukunft schenken!" kein Spenden-Siegel?

Der Stiftungsvorstand hat sich bewusst entschieden, kein Spenden-Siegel zu beantragen, da eine Zertifizierung  der Stiftung mit einem Spenden-Siegel mit erheblichen Kosten verbunden wäre, die wiederum aus Ihren Spenden finanziert werden müssten. Wir aber haben uns entschieden, Ihre Spenden ausschließlich im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden und werben um Ihr Vertrauen in unsere Arbeit, die wir transparent gestalten. Gerne stehen wir Ihnen zudem zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Erhalten der Stifter, seine Familie, die Mitglieder des Vorstandes oder des Kuratoriums finanzielle Zuwendungen?

Nein. Die Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums engagieren sich ausschließlich ehrenamtlich und erhalten keine finanziellen Zuwendungen. Dasselbe gilt für den Stifter und seine Familie. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?

Zustiftungen mehren das Stiftungsvermögen und fördern die Stiftung somit auf sehr nachhaltige Weise. Aus den Erträgen eines reichen Stiftungsvermögens lässt sich dauerhaft und unabhängig von Spenden engagierte Stiftungsarbeit gestalten und die Umsetzung des Stiftungszweckes verwirklichen.

Spenden mehren nicht das Stiftungsvermögen, sondern müssen zeitnah im Sinne des Stiftungszweckes verwendet werden.

Wie wird gewährleistet, dass wirklich auch benachteiligte Kinder und Jugendliche Förderung aus Mitteln der Stiftung erfahren?

Um eine seriöse Vermittlung der aus Spenden und Erträgen des Stiftungsvermögens stammenden Fördermittel zu gewährleisten, orientiert sich der Vorstand ausschließlich an Empfehlungen verschiedener Institutionen im Rheingau. Diesen wurde gewährt, Empfehlungen zur Förderung von benachteiligten oder von Armut betroffenen Kindern und Jugendlichen im Rheingau gegenüber der Stiftung auszusprechen und dort, wo dringende Bedarfe bestehen, Hilfen aus Spendenmitteln der Stiftung zu vermitteln.

Die Kollegien, Mitarbeiter und Teams eben dieser Institutionen kennen und erkennen aufgrund ihrer Nähe zu Kindern, Jugendlichen und ihren Familien prekäre Situationen und dringende Bedarfe. Als Berechtigte treten sie dann mit jeweils konkreten Empfehlungen zur Förderung an die Stiftung heran.

Kann ich mich als Privatperson an die Stiftung wenden und um Fördermittel bitten?

Leider nicht. Fördermittel werden ausschließlich auf Empfehlung verschiedener Institutionen im Rheingau gewährt.

Werden Fördermittel auch in bar an Familien vergeben?

Fördermittel werden nicht als Barzahlung an Familien vergeben. Finanzielle Hilfen werden über die empfehlenden Institutionen, über von ihnen beauftragte Vertrauenspersonen oder in Form von Gutscheinen abgewickelt.

Muss ich mich als Mitglied im Freundeskreis aktiv engagieren?

Nein. Mitglieder im Freundeskreis sind eingeladen, sich persönlich zu engagieren; nicht jeder aber hat auch die Möglichkeit dazu. Alle Mitglieder aber drücken ihre Verbundenheit mit der Stiftung durch eine jährliche Zustiftung ab 50 €uro aus. Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Seite "Freundeskreis".