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Freistellungsbescheid

Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid zur Gewerbesteuer und zur Körperschaftsteuer des Finanzamtes Wiesbaden, Steuernummer 043 250 87016 - VIII/4, vom 06.10.2011 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.