Gästebuch | Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Unterliegt Zukunft schenken! Jean-Dominique Risch einer staatlichen Aufsicht?

Zukunft schenken! Jean-Dominique Risch ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts; sie unterliegt der Aufsicht der hessischen Finanzbehörden und der hessischen Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Warum hat die Stiftung "Zukunft schenken!" kein Spenden-Siegel?

Der Vorstand der Stiftung hat sich bewusst entschieden, kein Spenden-Siegel zu beantragen. Leider ist die Zertifizierung der Stiftung mit einem Spenden-Siegel mit erheblichen Kosten verbunden, die wiederum aus Ihren Spenden zu finanzieren wären.

Um beispielsweise das Spenden-Siegel des renommierten dzi (Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen) zu erhalten, erhebt das Institut folgende Gebühren für die Bearbeitung des Antrags (jeweils zzgl. MwSt):

  • 500 €uro Grundbetrag;
  • zusätzlich 0,035% der jährlichen Gesamteinnahmen;
  • zusätzlich 1.000 €uro einmalige Pauschale für den Erstantrag, da dessen Bearbeitung besonders arbeitsintensiv ist.

Die Mindestgebühr bei einem Erstantrag beträgt somit 1.500 €uro, bei jedem jährlichen Verlängerungsantrag 500 €uro. Wir aber haben uns entschieden, Ihre Spenden ausschließlich im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden.

Erhalten der Stifter, seine Familie, die Mitglieder des Vorstandes oder des Kuratoriums finanzielle Zuwendungen?

Nein. Die Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums engagieren sich ausschließlich ehrenamtlich und erhalten keine finanziellen Zuwendungen; dasselbe gilt für den Stifter und seine Familie. Im Gegenteil: Der Stifter trägt im wesentlichen alle Aufwendungen für Verwaltung und Organisation der Stiftungsarbeit selbst.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?

Zustiftungen mehren das Stiftungsvermögen und fördern die Stiftung somit auf sehr nachhaltige Weise. Aus den Erträgen eines reichen Stiftungsvermögens lässt sich dauerhaft und unabhängig von Spenden engagierte Stiftungsarbeit gestalten und die Umsetzung des Stiftungszweckes verwirklichen.

Spenden mehren nicht das Stiftungsvermögen, sondern müssen zeitnah im Sinne des Stiftungszweckes verwendet werden.

Wie wird gewährleistet, dass wirklich auch benachteiligte Kinder und Jugendliche Förderung aus Mitteln der Stiftung erfahren?

Um eine seriöse Vermittlung der aus Spenden und Erträgen des Stiftungsvermögens stammenden Fördermittel zu gewährleisten, orientiert sich der Vorstand ausschließlich an Empfehlungen verschiedener Institutionen im Rheingau. Diesen wurde gewährt, Empfehlungen zur Förderung von benachteiligten oder von Armut betroffenen Kindern und Jugendlichen im Rheingau gegenüber der Stiftung auszusprechen und dort, wo dringende Bedarfe bestehen, Hilfen aus Spendenmitteln der Stiftung zu vermitteln:

  • die SchulleiterInnen aller Grundschulen im Rheingau
  • die Schulleitung der Reformschule Rheingau in Oestrich
  • das Team der DiplompädagogInnen der Schulsozialarbeit an der Reformschule Rheingau
  • die Schulleitung der Leopold-Bausinger-Schule in Geisenheim
  • das Team der SozialarbeiterInnen der Jugendhilfe des Rheingau-Taunus-Kreises im Rheingau
  • der EVIM / Jugendhilfe im Rheingau
  • das Team der Gesundheitsverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreis im Rheingau
  • die MitarbeiterInnen der Caritas im Rheingau
  • die Leitung des Mehrgenerationenhauses Müze in Eltville
  • die Institutionen in Oestrich-Winkel

Die Kollegien, Mitarbeiter und Teams eben dieser Institutionen kennen und erkennen aufgrund ihrer Nähe zu Kindern, Jugendlichen und ihren Familien prekäre Situationen und dringende Bedarfe. Als Berechtigte treten sie dann mit jeweils konkreten Empfehlungen zur Förderung an die Stiftung heran.

Kann ich mich als Privatperson an die Stiftung wenden und um Fördermittel bitten?

Leider nicht. Fördermittel werden ausschließlich auf Empfehlung verschiedener Institutionen im Rheingau gewährt.
Bitte wenden Sie sich an eine Ihnen nahestehende, oben genannte Institution.

Werden Fördermittel auch in bar an Familien vergeben?

Fördermittel werden niemals in bar an Familien vergeben. Finanzielle Hilfen werden über die empfehlenden Institutionen, über von ihnen beauftragte Vertrauenspersonen oder in Form von Gutscheinen abgewickelt.

Muss ich mich als Mitglied im Freundeskreis aktiv engagieren?

Nein. Mitglieder im Freundeskreis sind zwar eingeladen, sich persönlich zu engagieren; nicht jeder aber hat die Möglichkeit dazu. Alle Mitglieder aber drücken ihre Verbundenheit mit der Stiftung durch einen Mitgliedsbeitrag in Form einer jährlichen Zustiftung ab 50 €uro aus. Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Seite "Freundeskreis".